
Durch den Bundesrat wirken die 16 Bundesländer bei der Gesetzgebung - daneben auch bei der Verwaltung - des Bundes mit (Artikel 50 Grundgesetz). Zunächst gilt, dass der Bundesrat bei jedem Gesetz mitwirkt, das der Bundestag beschlossen hat. Lediglich die Intensität der Mitwirkung ist verschieden dan...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42187
Keine exakte Übereinkunft gefunden.